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Dürfen Jäger Hunde im Wald erschießen?

9.4.2020 · Allgemeines

Der Konflikt zwischen Hundehaltern und Jägern | Dürfen Jäger Hunde im Wald erschießen?

Der Konflikt zwischen Hundehaltern und den revieransässigen Jägern ist häufig vorprogrammiert. Der Besitzer möchte seinem Hund die Möglichkeit geben sich frei im Wald zu bewegen, um ihm artgerechten Auslauf zu gewähren, während der Jäger Angst hat, dass sein Wild durch die umherlaufenden Hunde erschreckt oder gejagt wird.

Dürfen Jäger – rechtlich gesehen – freilaufende Hunde erschießen?

Ja, dürfen sie! Zur Gefahrenabwehr dürfen Jäger auf freilaufende Hunde schießen. Die rechtliche Lage variiert jedoch innerhalb derBundesländer. Vor dem nächsten Waldspaziergang solltest du dich definitiv informieren, welche Rechte in deiner Region gelten.

Generell gilt: Nur Jagdschutzberechtigte, die über Jagdschutzabzeichen und einen schriftlichen Nachweis der Jagdbehörde verfügen, dürfen auf wildernde Hunde schießen. Jagdgäste dürfen ausschließlich Wildjagen.

Der Jäger darf Personalien aufnehmen, dich aber nicht aus dem Wald verweisen.

Übersicht Regelungen der einzelnen Bundesländer

Für  alle Bundesländer gilt:

Nur der Jagdschutzberechtigte, also der Revierpächter oder Jäger mit von Behörden  oder vom Pächter übertragenem Jagdschutz, darf auf wildernde Hunde schießen. Jagdschutzberechtigte müssen sich durch das Jagdschutzabzeichen und die  schriftliche Bestätigung der Jagdbehörde ausweisen können. Normale Jäger,  also Gäste einer Jagd, haben im Wald gar nichts zu sagen und dürfen nur Wild  jagen!

Was fällt unter Gefahrenabwehr?

Gefahrenabwehr bedeutet in diesem Fall nicht nur das expliziteJagen der Hunde, sondern auch das Stöbern und alles, was das Wild stören kann.

Auch wenn es nur selten zur Tötung der Hunde kommt, solltest du dir als Hundebesitzer bewusst sein, dass die Gesetze sehr zum Schutz des Wildes ausgerichtet sind.

Wie geht man bei Verletzung oder Tötung am besten vor?

Kommt es zu Verletzungen oder zum Tod deines Hundes durch den Jäger solltest du unbedingt Fotos und Videos vom Tatort und dessenGegebenheiten machen. Wenn möglich binde viele Zeugen mit ein. Auch eintierärztliches Gutachten über die Verletzung oder die Todesfolge ist vonVorteil. Handelte der Jäger in dieser Situation gegen die landesrechtlichenVorschriften, hast du den Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch sollte dir bewusst sein, dass es sehr schwer zu beweisen sein wird, dass der Jäger nicht in Ausübung seines Jagdschutzes gehandelt hat.

In den Jagdstrecken werden die offiziellen Abschusszahlender Bundesländer von Hunden und Katzen ausgewiesen. Im Jagdjahr 2012/ 2013 wurden demnach allein in Nordrhein-Westfalen 77 wildernde Hunde und 10.047 wildernde Katzen getötet. Diese Zahlen sind offiziell, wobei Tierschützer und Jagdgegner von einer noch deutlich höheren Zahl ausgehen.

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von: Lisa